Anzugsordnung

Verstöße gegen die Anzugsordnung haben Strafmaßnahmen der Remmel zur Folge. Bei schweren Verstößen droht auch das Verbot der Teilnahme. Vorstandsmitglieder haben zusätzlich Strafen in die Vorstandskasse zu entrichten.
Bei Rückfragen steht der Vorstand gerne zur Verfügung.


Beispiel:


Beispiel zur Anzugsordnung